Stellungnahme zur Legalisierung von Cannabis

Gepostet von Joe Wittrock um 18:44

Stand heute ist es in Deutschland noch illegal Cannabis, also Haschisch und Marihuana,  zu kaufen oder zu verkaufen. Auch der Anbau und Besitz ist verboten. Doch die Bundesregierung bereitet die gesetzliche Freigabe von THC vor. 

Zu den Legalisierungsplänen unseres Gesundheitsministers Carl Lauterbach & Co eine Stellungnahme der christlichen Drogenarbeit Neues Land e.V. vom Oktober 2021. Seit Beginn der Arbeit vor mehr als 50 Jahren verfolgt die Einrichtung einen konsequent abstinenzorientierten Ansatz. In der medizinischen Entwöhnungsbehandlung ist Neues Land e.V. von allen Kostenträgern anerkannt.

 

Neuregulierung nötig – Forschung und Jugendschutz stärken

In den meisten Arbeitsbereichen haben wir es auch mit CannabiskonsumentInnen zu tun. Viele von ihnen haben eine psychische Abhängigkeit oder/ und durch den Cannabiskonsum eine weiterführende
Drogenabhängigkeit entwickelt. In der Suchtprävention informieren wir seit Jahren über die Folgen und
Gefahren von Cannabiskonsum, sind mit jugendlichen KonsumentInnen im Gespräch und entwickeln mit ihnen Alternativen zum Konsum.

Wir als Vorstand der christlichen Drogenarbeit Neues Land e.V. vertreten folgende Standpunkte zu einer Neuregulierung des Cannabiskonsums:

1. Die kontrollierte Vergabe aufgrund medizinischer Gründe ist eine Maßnahme, die wir unterstützen.
Für einen bestimmten Personenkreis gelingt hier schon die Entkriminalisierung. Produkte mit besserem CBD-Wert für die medizinische Wirkung können gezielt dafür hergestellt werden.

2. Für jugendliche KonsumentInnen unter 21 Jahren hat Cannabis eine hohe schädigende und suchtauslösende Wirkung. Das belegen viele Studien und aktuelle Berichte aus dem Deutschen Ärzteblatt (17.04.2015) und die Stellungnahme der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, 7.12.2015). Da besonders in diesem Personenkreis auch in den letzten Jahren der Cannabiskonsum laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) angestiegen ist, sollte es auf keinen Fall zu einer Legalisierung unter 21 Jahren  kommen. Die Signalwirkung eines Verbotes und die Einstufung unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind wichtig und unverzichtbar. Stattdessen sollten die Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen erweitert und verstärkt werden, um den Jugendschutz besser zu unterstützen. Bundesweite Präventionskonzepte und weiterführende Maßnahmen des Jugendschutzes sind dringend notwendig.

3. Auch über das 21. Lebensjahr hinaus bleiben eine Suchtgefahr und die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bestehen. Jeder 10. Konsument/ Konsumentin entwickelt eine behandlungsbedürftige Abhängigkeitserkrankung. Nachweislich werden die meisten erstmalig gestellten Kostenanträge einer stationären Therapie für CannabiskonsumentInnen gestellt (DGPPN). Deshalb stehen wir auch einer Legalisierung über 21 Jahren ablehnend gegenüber.

4. Immer wieder wird Cannabis in seinen Gefahren mit Alkohol verglichen. Der Vergleich zum Alkohol hinkt und suggeriert, dass Cannabis erfolgreich als Genussmittel eingesetzt werden kann.

5. Eine Entkriminalisierung durch Legalisierung bleibt fraglich, da für viele Konsumenten der hohe THC Gehalt, spezielle Züchtungen und die Verbindung mit anderen illegalen Konsumstoffen für die Rauschwirkung reizvoll sind. Das erhöht aber auch die Abhängigkeitsentwicklung, die Gefahr von gesundheitlichen Schäden und die Entwicklung einer drogeninduzierten Psychose. Auch ein legaler Markt könnte nur begrenzt staatlich kontrolliert werden.

Vorstand Neues Land e.V., Oktober 2021
Eberhard Ruß   Andreas Loewe   Michael Lenzen

 

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